• Ausschreibung zur Wahl des Gemeindewehrleiters und der beiden Stellvertreter der FFW Rosenbach/Vogtl.
Die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. schreibt die Wahl des Gemeindewehrleiters und seiner beiden Stellvertreter aus. Die Wahl erfolgt gemäß der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rosenbach/Vogtl.
Aufgaben des Gemeindewehrleiters
Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Rosenbach/Vogtl. verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Organisation und Leitung der Feuerwehr Rosenbach/Vogtl.
- Verbesserung der Ausbildung entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften
- Hinwirken auf ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung
- Planung von einsatzrelevanten Kräften und Mitteln, sowie Leitung von Einsätzen
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren und anderer Organisationen zu
fördern
- Beratung der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates in feuerwehr- und
brandschutztechnischen Angelegenheiten
Aufgaben der stellv. Gemeindewehrleiter
Die stellv. Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen seinen Rechten und Pflichten zu vertreten.
Wahlvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in der Feuerwehr Rosenbach/Vogtl.
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rosenbach/Vogtl.
- Mindestvoraussetzung ist die Qualifikation „Zugführer“ und „Leiter einer
Feuerwehr“. Wird die Voraussetzung nicht erfüllt, ist die erforderliche
Qualifikation an der „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen“
innerhalb von zwei Jahren Jahren nachzuholen.
- Führungserfahrung und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen, Beratungen und
Aktivitäten
Bewerbungen
Interessierte Mitglieder der Feuerwehr Rosenbach/Vogtl. können sich bis zum 30.11.2026 bei der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. bewerben. Die Bewerbung senden Sie bitte vorzugsweise im pdf Format per E-Mail an winkler@rosenbach.de.
In der Bewerbung ist eindeutig anzugeben für welche Funktion die Bewerbung erfolgt, Doppelnennungen sind zulässig. Die erforderlichen Qualifikationsnachweise sind der Bewerbung beizufügen, sofern sie der Gemeindeverwaltung noch nicht vorliegen.
Nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen, wird eine Kandidatenliste erstellt. Die Wahlen erfolgen zur Jahreshauptversammlung.
Rosenbach/Vogtl., 27.10.2026
Michael Frisch
Bürgermeister