• Erinnerung an den Grundsteuerzahlungstermin 15.05.2026
Zum 15.05.2026 wird bei Quartalszahlern die 2. Rate der Grundsteuer für 2026 fällig
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Kassenzeichen/Personenkonto auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.
Soweit Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt der termingerechte Bankeinzug.
Kämmerei